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Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen – darum stehen die Gewässer in Deutschland unter einem besonderen Schutz. Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist festgeschrieben, wie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bewirtschaftung von Gewässern aussehen.

KEIL Anlagenbau nimmt seine Verantwortung auch in diesem Bereich ernst. Gerade in Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten spielt das WHG eine entscheidende Rolle. Darum absolvierten KEIL-Mitarbeiter eine interne Schulung zu diesem Thema. „Uns begegnen bei fast allen Kunden Vorschriften und Richtlinien aus dem WHG“, erläutert Maik Mannel, Vertriebsmitarbeiter aus dem Bereich Service und After Sales. „Nur wenn wir die rechtlichen Vorgaben kennen, können wir unsere Anlagen entsprechend umsetzen und unsere Kunden mit Expertise beraten.“

Ein großer Dank gebührt Herrn Ellermann vom TÜV Nord, der den Schulungstag sehr offen und locker gestaltet hat.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema WHG haben, rufen Sie uns an. Wir begleiten Sie auch gerne bei den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen Ihrer Anlagen.